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Statistische Berechnungen

Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung ist elementar zur Bestimmung der Betriebskosten sowie Miet- und Verkehrswerte von Immobilien. Das Nachrechnen lohnt sich, denn die Wohnfläche ist auch für die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ausschlaggebend. Zu Bestimmung der Wohnfläche, müssen viele Faktoren und Berechnungsgrundlagen beachten werden. Besonders in Dachgeschosswohnungen, gibt es einiges zu beachten, wodurch die Ermittlung der Wohnfläche  knifflig wird. Aktuell ist die Wohnflächenverordnung (WoFIV) gültig.

FMH Immobilien GbR

Felix Heiny - Teilhaber

"Für unsere Immobilien liegen meist keine aktuellen Grundrisspläne sowie keine Wohnflächenberechnung vor. Diese müssen wir der Bank vorlegen damit der Verkehrswert ermittelt werden kann. Außerdem bestimmen wir auf der dieser Grundlage die Miete, sowie die Nebenkosten. Die Kollegen von ScanPlan 3D erstellen die Unterlagen für uns im Handumdrehen und wir können uns auf eine exakte Berechnungen verlassen. Für die Vermarktung nutzen wir  die virtuellen Touren, das erspart uns den Großteil der Besichtigungen."​

Grundrisspläne

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  • Detaillierte Grundrisspläne mit Raumstempel, Höhenlinien und Bemaßung

  • Symbolische Darstellung der Sanitär- und Kücheneinrichtung

  • Genormt nach: WoFlV oder DIN277

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Realistischer Grundrissplan

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Raumstempel

Detaillierter Grundrissplan mit Raumstempel

3D Ansicht der Dachgeschosswohnung

Exakte Wohnflächenberechnung erstellen lassen

  • Detaillierte Berechnungen und Berechnungsgrundlagen hinterlegt

  • Standardisierten Formblätter

  • Genormt nach: WoFlV oder DIN277

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Was genau bedeutet Wohnfläche ?

Zur Wohnfläche gehört die anrechenbare Grundfläche, welche ausschließlich einer Wohnung angehört. Das bedeuted dass alle Wohnräume innerhalb einer Wohnung auch zu dieser gehören, dazu zählt auch bspw. ein Abstellraum. Der Kellerraum oder die Garage gehören jedoch nicht dazu. Das hört sich jetzt einfach an jedoch müssen viele weitere Details und Restriktionen bei der Berechnung beachtet werden.

Was gehört alles zur Wohnfläche ?

  • Flächen unterhalb von Dachschrägen oder Treppen:

    • niedriger als ein Meter zählt nicht zur Wohnfläche

    • zwischen einem Meter und 1,99m zählt nur zu 50%

    • ab zwei Meter Höhe zählt die Fläche zu 100%

  • Nischen (Türen, Fenster, Wände) zählen nur, wenn sie mindestens 13cm tief sind und bis zum Boden reichen

  • Nicht beheizte Wintergärten und Schwimmbäder werden nur mit 50% der Grundfläche berechnet. Sobald diese beheizt sind, werden Sie auch zu 100% berechnet.

  • Garagen, Kellerräume, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

  • Säulen, Stützen und Schornsteine müssen abzeogen werden, sobald diese höher als 1,5m sind und ihre Grundlfäche mehr als 0,1qm beträgt.

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